Verordnung von Naturheilmitteln


Konstitutionsmittel
Patienten können vorbeugend mit einem Konstitutionsmittel behandelt werden, um zu verhindern, dass aus einer Schwachstelle (Disposition) eine manifeste Erkrankung (Diathese) entsteht. Die Konstitutionstherapie kann aber auch bereits bestehende Krankheiten langfristig mildern oder in Kombination mit einer ganzheitlichen Therapie den Krankheitsverlauf abkürzen oder abschwächen.

Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
Die gezielte Anwendung von Heilpflanzen unterstützt die körpereigenen Stoffwechsel- und Regenerationsprozesse und bietet wertvolle Wirkstoffe zur Unterstützung der Therapie.
Heilpflanzen können die natürliche Entgiftungsfunktion anregen und den Hormonhaushalt positiv beeinflussen sowie den Organismus mit vielen bioaktiven Stoffen versorgen. In der Pflanzenheilkunde werden ganze Pflanzen oder Pflanzenteile verwendet. Zur Anwendung kommen sie beispielsweise als Tee, Saft, Tinktur, gepresst zu Tabletten, als Badezusatz, in Salben, Ölen und als Wickel.

Schüssler-Salze
Wilhelm Heinrich Schüßler (1821-1898) definierte zwölf Mineralstoffverbindungen (Salze), weil er basierend auf damaligen Erkenntnissen folgerte, dass Krankheiten im kleinsten Baustein des Körpers, der Zelle entstehen. Und zwar, wenn die geordnete Mineralstoffverwertung in der Zelle gestört ist, d.h. die Mineralstoffaufnahme und -abgabe. Schüßler-Salze sind Mineralstoffe in feinster potenzierter Dosierung. Dadurch sind die Schüßler-Salze schnell im ganzen Körper verfügbar.

Entsprechend des festgestellten Erkrankung / Störung können geeignete Schüssler-Salze den Körperzellen den entscheidenden Anstoß geben, der sie daran erinnert, die geordnete Mineralstoffverwertung wiederaufzunehmen. Wenn diese Ordnung wiederhergestellt ist, kommen auch Körperfunktionen wieder in Gang. Das stärkt den Organismus und macht ihn widerstandsfähiger.